16.11.2013

Steuertipps

Steuertipps

Wussten Sie schon, dass Privatpersonen für Handwerkerleistungen, Gartenpflege und Winterdienst auf Antrag 20% der Aufwendung bis zu maximal 1.200 Euro/jährlich steuerlich in Ihrer Einkommenssteuererklärug geltend machen können? (Handwerkerkosten, Paragraph 35a EStG) mehr dazu auf http://www.gesetze-im-internet.de